RL 77/187/EWG , § 3, § 3a AVRAG, § 7 IESG - Wird beidrohender Insolvenzdervorzeitige Austrittder Arbeitnehmer durch List des Arbeitgebers herbeigeführt, um die Beendigungsansprüche auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds zu überwälzen, gibt der Arbeitgeber sodann unmittelbar nach dem Austritt der Arbeitnehmer denPachtgegenstand zurückundführt der Verpächter das Unternehmen fort, wobei er mit gut 70 % der bisherigen Arbeitnehmer wieder zu gleichen Bedingungen Dienstverträgeabschließt, liegt einnichtiges Umgehungsgeschäftvor und ist von einem Übergang der Dienstverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den Betriebserwerber (Verpächter) mit Stichtag Rückgabe des Pachtgegenstandes auszugehen. Für die beim Betriebsnachfolger beschäftigten Arbeitnehmer bestehen daherkeine Beendigungsansprüche gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber.