vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenz-Ausfallgeld nach Karenz iSd MSchG

Insolvenz-EntgeltsicherungARD 5489/10/2004 Heft 5489 v. 15.4.2004

§ 3c Z 3 IESG - § 3c IESG sichert nicht nur Beendigungsansprüche. Auch alle anderen Arten von gesicherten Ansprüchen, vor allem laufende Entgelte der besonders geschützten Person, sind einzubeziehen. Die Entgeltansprüche einer Arbeitnehmerin, die sich nach Rückkehr aus dem Karenzurlaub arbeitsbereit stellt, vom Masseverwalter gekündigt wird und dann infolge des Vorenthaltens ihrer Bezüge ihren vorzeitigen Austritt erklärt, sind daher gesichert, auch wenn der Masseverwalter infolge der bereits ein halbes Jahr vorher erfolgten Betriebsstilllegung schon früher hätte kündigen können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte