§ 18 Abs 1, § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG - Erbringt ein bei einem ausländischen Arbeitgeber ohne Betriebssitz im Inland beschäftigter Ausländer Arbeitsleistungen im Inland, die sich aus der Durchführung von Frachtaufträgen ergeben, die dem ausländischen Arbeitgeber durch ein österreichisches Unternehmen in Form eines Subauftrages erteilt worden waren, ist für diese Beschäftigung eine Beschäftigungsbewilligung bzw Entsendebewilligung erforderlich.