§ 16 Abs 1 BewG - Als Arbeitsbehelf stellt das BMF für die Bewertung von (aufgeschobenen, abgekürzten und vorschüssigen) lebenslangen Einzelrenten sowie Verbindungsrenten, die an das Ableben mehrerer Personen geknüpft sind, gratis ein Programm zur Berechnung der Barwertfaktoren und der Barwerte unter http://www.bmf.gv.at/steuern/steuerberechnung/Par16.htm zur Verfügung. Rechtlich gültig ist nur der Bescheid des zuständigen Finanzamtes. Homepage des BMF 31.03.2004.