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Einschränkung des Verlustvortrages für Steuerausländer

Lohnsteuer und AbgabenARD 5487/15/2004 Heft 5487 v. 6.4.2004

§ 18 Abs 6, § 102 Abs 2 Z 2 EStG - Gemäß § 102 Abs 2 Z 2 letzter Satz EStG kann bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger ein Verlustabzug nach § 18 Abs 6 und Abs 7 EStG nur insoweit berücksichtigt werden, als er die nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte überstiegen hat.

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