Mit diesem Änderungserlass werden die wesentlichen Aussagen der neueren EuGH- und VwGH-Rechtsprechung und insbesondere die Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2003 berücksichtigt. Weiters wird der seit 1995 nur mehr zur Hälfte mögliche Vorsteuerabzug bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden wieder zu 100 % anerkannt.
BMF 24.02.2004