Den Schwerpunkt der aktuellen Änderung der Einkommensteuerrichtlinien (Übersicht siehe ARD 5483/9/2004) bildet der neue Abschnitt 9.2a „Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne“ (Rz 3860a bis Rz 3860s EStR 2000). In diesem gibt das BMF erstmals seine Rechtsansicht zu dem mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 eingefügten, ab der Veranlagung 2004 zur Anwendung kommenden § 11a EStG bekannt. Es wird insbesondere auch zu bereits aufgetretenen Zweifelsfragen in Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung Stellung genommen, etwa betreffend Zustehen des Begünstigungshöchstbetrags bei Vorhandensein mehrerer Betriebe bzw Mitunternehmerbeteiligungen (siehe neue Rz 3860g EStR 2000) und Nachversteuerung bei Umgründungsvorgängen (siehe neue Rz 3860o EStR 2000).