KV-Textilindustrie - Der gemeinsame Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter und Angestellte in der Textilindustrie mit Geltungsbeginn 1. 4. 2004 brachte folgende Ergebnisse: Die Mindestgehälter in den Verwendungsgruppen I bis Va werden um 2,0 % und in der Verwendungsgruppe VI um 1,9 % erhöht; die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen um 2,0 %. Die Ist-Löhne/Ist-Gehälter sowie die Lehrlingsentschädigungen steigen um 1,9 %.