§ 31 Abs 3 AngG, § 1304 ABGB - Die einen Arbeitgeber treffende Schadenminderungspflicht im Falle eines unberechtigten Rücktritts des Angestellten vom Dienstvertrag vor Antritt des Dienstes geht nicht so weit, dass der Arbeitgeber dazu verhalten wäre, im Fall einer bereits vor Dienstantritt beginnenden Schulung für die im Rahmen der auswärtigen Schulung anfallenden Flug- und Hotelkosten eine Stornoversicherung abzuschließen.