§ 292 Abs 3 ASVG - Lebt eine Pensionsbezieherin gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in dessen Haus, wobei für sämtliche anfallenden Kosten (Betriebskosten, Verpflegung, Gebrauchsartikel) der Lebensgefährte - idR allein - aufkommt, ist dieses unentgeltliche Wohnrecht bzw die freie Kost bei der Bemessung der Ausgleichzulage als fiktive Unterhaltsleistung im Wert der vollen freien Station gemäß § 292 Abs 3 ASVG zu berücksichtigen.
OGH 16.09.2003, 10 ObS 196/03a