§ 863 ABGB, § 23 AngG - Eine vertragliche Anrechnung von Vordienstzeiten gilt nur dann für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche, wenn sie ohne näheren Hinweis auf die Art der dienstzeitabhängigen Ansprüche, für die sie gelten soll, erfolgt ist.
OGH 16.10.2003, 8 ObA 1/03k