§ 27 Z 4 AngG - Verweigert ein Arbeitnehmer über Wochen und trotz mehrmaliger mündlicher und schriftlicher Aufforderung die Erledigung der einzigen ihm übertragenen Aufgabe, für deren Bewältigung er bei konzentrierter Arbeit nicht mehr als einen Arbeitstag benötigt hätte, ist der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtenvernachlässigung iSd § 27 Z 4 AngG erfüllt.