Erlass des Zentral-Arbeitsinspektorats 15.. 01.., 462.002/1-III/3/04
Entfall des § 22d ARG
Mit der ARG-Novelle BGBl .., ARD 5423/1/2003, in Kraft seit 1. 8. 2003, entfiel in § 22d ARG die gesetzliche Verpflichtung, bei Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Samstag nach 13 Uhr den darauf folgenden Samstag freizugeben bzw es entfielen die in § 22d Abs 4 ARG festgelegten Durchrechnungsmöglichkeiten. Der KV für Handelsangestellte, in dem diese Verpflichtung festgehalten ist, gilt hingegen noch.