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Kosten der Ausbildung eines Informatikers zum Linienpiloten

Lohnsteuer und AbgabenARD 5480/14/2004 Heft 5480 v. 9.3.2004

§ 4 Abs 4, § 16 Abs 1, § 20 EStG idF vor BGBl I 1999/106 - Ausbildungskosten gehörten bis einschließlich 1999 zu den Kosten der Lebensführung iSd § 20 EStG und waren daher im Gegensatz zu den Fortbildungskosten weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (vgl VwGH 31.01.2002, 2001/15/0098, ARD 5307/24/2002).

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