§ 16 Abs 1 Z 10, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Werden im Rahmen eines Persönlichkeits- und Wirtschaftstrainerlehrgangs neben zahlreichen anderen Lehrinhalten auch Kenntnisse in „Neuro Linguistik Programming“ vermittelt, kann die teilweise Nichtanerkennung von Werbungskosten für Fort- und Weiterbildung nicht damit begründet werden, dass NLP-Kurse eine berufsspezifische Wissensvermittlung nicht aufzeigten. Vielmehr muss geprüft werden, inwieweit die Lehrinhalte geeignet waren, eine auf die Berufsgruppe der Manager zugeschnittene Fortbildung darzustellen.