vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtswidrigkeit durch unklare Höhe der Beitragshaftung

SozialversicherungARD 5478/8/2004 Heft 5478 v. 2.3.2004

§ 67 Abs 10 ASVG, § 59 AVG - Ein Tatbestandsmerkmal des § 67 Abs 10 ASVG und primäre Voraussetzung für eine Haftung des Geschäftsführers für nicht entrichtete SV-Beiträge ist die Uneinbringlichkeit der Forderung beim primären Beitragsschuldner. Für die Bejahung der Uneinbringlichkeit reicht die Konkurseröffnung als solche noch nicht aus (vgl VwGH 14.03.2001, 98/08/0332, ARD 5286/29/2002).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte