§ 4 Abs 4, § 23 Z 2 EStG - Vergütungen, die die Gesellschafter von der Personengesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft beziehen, gehören gemäß § 23 Z 2 EStG zu den Gewinnanteilen der Gesellschafter und führen daher bei der Gewinnermittlung der Personengesellschaft nicht zu Betriebsausgaben. Anderes gilt nur dann, wenn der Gesellschafter Leistungen aus seinem eigenen Betrieb zu fremdüblichen Bedingungen an die Personengesellschaft erbringt.