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Hausbesorger-Entgeltverordnung für Vorarlberg

GesetzesänderungenARD 5477/1/2004 Heft 5477 v. 27.2.2004

Festsetzung des Entgelts (18,50 Cent je Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten und 34,20 Cent je Quadratmeter zu reinigender Gehsteigfläche), des Materialkostenersatzes (20 % des Entgelts) und des Sperrgeldes (€ 3,64 vor und € 4,16 nach Mitternacht) für Hausbesorger in Vorarlberg ab 18. 2. 2004. Verordnung des Landeshauptmannes; LGBl für Vorarlberg 2004/10, 4. Stück, ausgegeben am 17.02.2004.

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