In diesem Artikel beschäftigt sich Mag. Dr. Gert-Peter Reissner, Graz, ausgehend von der konkreten Ausgestaltung eines „Performance Management“-Programms mit der Frage, ob und inwieweit derartige Vorgangsweisen der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterliegen. Bei derartigen Programmen werden Mitarbeiter von ihren Vorgesetzten idR aufgrund gewisser Kriterien bewertet und in Leistungsgruppen eingeteilt. Darauf aufbauend erhalten Personen mit guter Performance Belohnungen, bei Arbeitsverhältnissen mit weniger guter Performance werden einerseits Förderungsmaßnahmen, andererseits aber auch Versetzungen, Vertragsänderungen zulasten des Arbeitnehmers und Schritte zur Beendigung der Zusammenarbeit gesetzt. (DRdA 2003/503, Heft 6)