Festsetzung des Entgelts (€ 0,1853 je Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten und € 0,3367 je Quadratmeter zu reinigender Gehsteigfläche), des Materialkostenersatzes (20 % des Entgelts) und des Sperrgeldes (€ 3,39 vor und € 3,76 nach Mitternacht) für Hausbesorger in der Steiermark ab 1. 1. 2004. Verordnung des Landeshauptmannes; LGBl für die Steiermark 2004/4, 2. Stück, ausgegeben am 13.02.2004.