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Hausbesorger-Entgeltverordnung Steiermark

GesetzesänderungenARD 5476/3/2004 Heft 5476 v. 24.2.2004

Festsetzung des Entgelts (€ 0,1853 je Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten und € 0,3367 je Quadratmeter zu reinigender Gehsteigfläche), des Materialkostenersatzes (20 % des Entgelts) und des Sperrgeldes (€ 3,39 vor und € 3,76 nach Mitternacht) für Hausbesorger in der Steiermark ab 1. 1. 2004. Verordnung des Landeshauptmannes; LGBl für die Steiermark 2004/4, 2. Stück, ausgegeben am 13.02.2004.

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