Mit einer Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und des Bundesgesetzes über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (GuKG-Novelle 2003) werden va
die letzte Änderung der Krankenpflegerichtlinien und der Allgemeinen Anerkennungsrichtlinien sowie das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz umgesetzt,