§ 4 Abs 1 EStG, § 167 Abs 2 BAO - Bei einem als Oldtimer anzusehenden Luxuskraftfahrzeug darf nicht von herkömmlichen, im Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen erzielbaren Rohaufschlägen ausgegangen werden.
§ 4 Abs 1 EStG, § 167 Abs 2 BAO - Bei einem als Oldtimer anzusehenden Luxuskraftfahrzeug darf nicht von herkömmlichen, im Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen erzielbaren Rohaufschlägen ausgegangen werden.