§ 879 ABGB - Während die mehrmalige Aneinanderreihung von befristeten Dienstverhältnissen in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit grundsätzlich - als unzulässige Kettendienstverhältnisse - ein durchgehendes unbefristetes Dienstverhältnis begründet, ist der wiederholte Abschluss von befristeten freien Dienstverträgen zulässig.
OLG Wien 10.09.2003, 9 Ra 94/03i