vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entwicklungshilfe im Rahmen eines Werkvertrages

Lohnsteuer und AbgabenARD 5474/20/2004 Heft 5474 v. 17.2.2004

§ 3 Abs 1 Z 11 EStG - Wird ein Entwicklungshelfer, der früher dieselbe Tätigkeit als Angestellter einer Entwicklungshilfegesellschaft verrichtet hat, nunmehr aufgrund eines Werkvertrages mit der Republik Österreich selbstständig tätig, so sind dessen Einkünfte der Einkommensteuer zu unterziehen. Von der Befreiung von Einkünften aus der Auslandstätigkeit für Entwicklungshilfe werden nur Tätigkeiten erfasst, die von den betreffenden Fachkräften als Arbeitnehmer erzielt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte