§ 22 Z 2 EStG, § 41 Abs 2 FLAG - Kommen Prokuristen einer GmbH in die Privatwohnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers, weil dieser alters- und gesundheitsbedingt kaum mehr in der Lage ist, sich den täglichen Geschäften zu widmen, so begründet diese laufende Geschäftsführertätigkeit dennoch eine Eingliederung in den Organismus des Betriebes (vgl etwa VwGH 26.06.2001, 2001/14/0103, ARD 5248/16/2001). Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag müssen somit abgeführt werden. VwGH 30.01.2003, 2001/15/0124. (Beschwerde abgewiesen)