§ 22 Z 2 EStG, § 41 Abs 2 FLAG - Aus dem Umstand, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer zur Entnahme von Vorauszahlungen auf seinen Geschäftsführerbezug berechtigt ist, kann nicht auf das Fehlen eines ausgabenseitigen Unternehmerwagnisses geschlossen werden, wenn die laufenden Vorauszahlungen tatsächlich mit dem nach der Betriebsleistung zu bemessenden Geschäftsführerbezug verrechnet werden.
VwGH 17.12.2003, 2001/13/0200