§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG, § 16 UrlG - Mit der Weigerung, während einer ärztlich bestätigten Pflegefreistellung weiterhin Arbeitsleistungen zu erbringen, macht ein Arbeitnehmer nichts anderes als seinen Anspruch auf Pflegefreistellung geltend.
§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG, § 16 UrlG - Mit der Weigerung, während einer ärztlich bestätigten Pflegefreistellung weiterhin Arbeitsleistungen zu erbringen, macht ein Arbeitnehmer nichts anderes als seinen Anspruch auf Pflegefreistellung geltend.