§ 82a lit c GewO - Erteilt ein Arbeitgeber einem in seiner Spedition beschäftigten Kraftfahrer wiederholt und beharrlich die Weisung, entgegen den Bestimmungen der StVO und des Kraftfahrgesetzes Fahrten mit überbreiter Ladung durchzuführen, ist der Lkw-Fahrer zum vorzeitigen Austritt berechtigt.
OGH 07.08.2003, 8 ObA 64/03z