§ 26 AngG, § 1380 ABGB - Nimmt ein Arbeitnehmer im Zuge eines Gesprächs mit dem Arbeitgeber über die weitere Gestaltung der arbeitsrechtlichen Beziehungen das Anbot des Arbeitgebers zur Verwendung in einer anderen Abteilung für die restliche Dauer des befristeten Dienstverhältnisses an, obwohl er vom Vorliegen eines Austrittsgrundes überzeugt ist, bringt er mit seiner Zustimmung zum Ausdruck, dass ihm die Fortsetzung des Dienstverhältnisses zumutbar ist, sodass der wenig später erklärte vorzeitige Austritt unberechtigt ist.