§ 6 Abs 1 Z 19 UStG, Art 13 6. RL 77/388/EWG -Die in Art 13 Teil A Abs 1 Buchstabe c 6. MwSt-RL normierteMehrwertsteuerbefreiunggiltnichtfür die Leistung einesArztes, die in der Erstellung einesGutachtenszum Gesundheitszustand einer Person in Hinblick darauf besteht, Anhaltspunkte zu gewinnen, die für oder gegen einen Antrag auf Zahlung einerInvaliditätspensionsprechen. Dass der medizinische Sachverständige von einemGerichtoder einerPensionsversicherungsanstaltbeauftragt wurde, ist hierfür ohne Belang.