KV-Mineralölindustrie - Für die Arbeiter und Angestellten der erdölverarbeitenden Industrie werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie die Ist-Löhne und Ist-Gehälter ab 1. 2. 2004 um 2,1 %, mindestens jedoch € 50,-, erhöht. Um denselben Prozentsatz werden die Aufwandsentschädigungen, die Zuschläge und Zulagen sowie die Lehrlingsentschädigungen angehoben. Weiters erhalten alle Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe von € 425,-, die spätestens bis 31. 3. 2004 gewährt werden muss. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Einmalzahlung aliquot, Lehrlinge erhalten € 200,-.