§ 1, § 3a Abs 1 IESG - War ein Arbeitnehmer als selbstständig vertretungsbefugter Prokurist beim Arbeitgeber tätig, hatte er genauen Einblick in die Unternehmenssituation und erhielt er ungefähr ein Jahr lang (bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch Austrittserklärung gemäß § 25 KO) keinen Lohn, steht die Beurteilung der Vorinstanzen, dass das Verhalten des Arbeitnehmers einem Fremdvergleich nicht standhalte und er daher keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld habe, mit der ständigen Rechtsprechung im Einklang (vgl OGH 23.10.2000, 8 ObS 206/00b, ARD 5231/1/2001).