§ 863 ABGB - Wird bei der jährlichen Tantiemenzahlung an einen Prokuristen in zwei einzelnen Jahren ohne durchgängige Systematik lediglich nach good will der Unternehmensleitung zur Motivation des Arbeitnehmers eine erhöhte Tantieme ausbezahlt, kann nicht von einer künftigen Verpflichtung durch betriebliche Übung ausgegangen werden.
OLG Wien 24.09.2003, 9 Ra 70/03k