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Deutsches Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Änderung der Zuständigkeiten

GesetzesänderungenARD 5468/3/2004 Heft 5468 v. 27.1.2004

Seit 1. 1. 2004 kommt die alleinige Zuständigkeit für den Vollzug des deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (dAEntG) dem Zoll zu. Beim Zoll wurde als neue zentrale Einheit die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ bei der Oberfinanzdirektion Köln eingerichtet. Damit haben auch die Anmeldungen der Arbeiter nach § 3 dAEntG nicht mehr bei den Landesarbeitsämtern, sondern bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu erfolgen. Die Adresse lautet:

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