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Liste der neuen Wirtschaftsraum-Finanzämter

Lohnsteuer und AbgabenARD 5468/17/2004 Heft 5468 v. 27.1.2004

Seit 1. 1. 2004 ist die Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung, BGBl II 2003/224, ARD 5399/19/2003, in Kraft, die die bisherigen 80 Finanzämter zu 43 Finanzämtern zusammenfasst. Die 80 Standorte bleiben dabei zur Wahrung der Bürgernähe erhalten.

Die Gesamtleitung eines Wirtschaftsraum-Finanzamtes (mit mehreren Standorten) erfolgt durch den Vorstand (§ 3 Abs 5 AVOG idF AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124, ARD 5462/4/2003).

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