§ 12 Abs 2 Z 1 UStG - Wird zunächst nur ein Gebäudeteil vom Abgabepflichtigen vermietet und hiefür seit Baubeginn ein anteiliger Vorsteuerabzug geltend gemacht, kann nach Beginn der unternehmerischen Nutzung auch des restlichen Gebäudeteiles eine Jahre zuvor unterlassene Zuordnung des vorher nicht unternehmerisch genutzten Gebäudeteiles zum Unternehmensbereich nicht nachgeholt werden.
VwGH 7. 10. 2003, 2001/15/0085