§ 2 Abs 2, § 3 AuslBG - Bestehen zwischen einem Arbeitgeber und seinem ausländischen Sohn besondere familiäre und wirtschaftliche Naheverhältnisse, ist die aushilfsweise Mitarbeit des Sohnes im Betrieb seines Vaters als üblicher Familiendienst anzusehen, für den keine Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG erforderlich ist.
VwGH 22.10.2003, 2001/09/0135