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Pauschale Berücksichtigung von Reisekosten

Lohnsteuer und AbgabenARD 5466/17/2004 Heft 5466 v. 20.1.2004

§ 16 Abs 1 Z 9 EStG - Macht ein Arbeitnehmer Differenzreisekosten in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den vom Arbeitgeber gezahlten Diäten und den Sätzen des § 26 Z 4 EStG geltend und ist das Tatbestandsmerkmal der Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG grundsätzlich erfüllt, sind die Differenzreisekosten als Werbungskosten zu berücksichtigen, auch wenn für eine Verpflegung außerhalb des Hotels (zB Kaffeeautomat, Imbisse und Getränke) keine Belege vorliegen.

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