DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 10/2003
Folgende Anfrage erging an die NÖ GKK:
„Ich beabsichtige einige Erntehelfer zu beschäftigen. Wie ich gehört habe, sind diese Personen nur zur Kranken- und Unfallversicherung zu melden. Ist es richtig, dass bei einer Entgelthöhe unter der Geringfügigkeitsgrenze (2003: € 309,38) darüber hinaus auch kein Krankenversicherungsbeitrag zu bezahlen ist?“