§ 28 AuslBG, § 19 Abs 2 VStG - Beschäftigt ein Arbeitgeber einen ausländischen Arbeitnehmer ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung als Hilfsarbeiter in regelmäßigen Abständen über einen Zeitraum von 11 Monaten, ist der Erschwerungsgrund einer langen Dauer der unerlaubten Beschäftigung jedenfalls gegeben. Die Tatsache, dass die Anzahl der pro Monat (oder pro Woche) geleisteten Stunden des Ausländers nicht mehr genau feststellbar ist, ist für diesen Erschwerungsgrund nicht entscheidend. VwGH 22.10.2003, 2000/09/0172. (Bescheid aufgehoben)