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Änderung des Ärztegesetzes

Neue Gesetze und VerordnungenARD 5465/6/2004 Heft 5465 v. 16.1.2004

Durch ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz geändert wird (5. Ärztegesetz-Novelle), werden vor allem Anpassungen an das EU-Recht vorgenommen, insbesondere betreffend die gegenseitige Anerkennung und die harmonisierte Ausbildung von Ärzten und Zahnärzten sowie betreffend Teilzeitbeschäftigung von Turnusärzten.

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