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Änderung des KA-AZG

Neue Gesetze und VerordnungenARD 5465/5/2004 Heft 5465 v. 16.1.2004

Durch ein Bundesgesetz, mit dem das KA-AZG geändert wird, werden ab 1. 1. 2004

eine Abdingbarkeit der weiteren Herabsetzung der zulässigen Anzahl an verlängerten Diensten unddie freie Wählbarkeit des Bezugszeitraumes der Wochenarbeitszeit pro Organisationseinheit durch Betriebsvereinbarung bzw im Einvernehmen mit der Personalvertretung ermöglicht (§ 4 Abs 5 und Abs 6 KA-AZG) sowie

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