Das Bundesgesetz, mit dem
das BMVG (betreffend Identifizierung der Anwartschaftsberechtigten auch mittels des vom HVSVT zur Verfügung gestellten Datensatzes und Berücksichtigung auch unterjähriger Zahlungseingänge bei der Gewinnzuteilung) und das PKG (betreffend Anpassungen bei Dachfonds und anderen Sondervermögen an die Neuregelungen im InvFG)