Im Zusammenhang mit der Schaffung eines neuen Dienstrechts für Dienstverhältnisse zur ÖBB werden mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 zur Sicherstellung der Anwendung des auch für andere Wirtschaftsunternehmen geltenden Arbeitsrechts ab 1. 1. 2004 ua das ArbVG und das AngG sowie das BPGG geändert (zum Begutachtungsentwurf siehe bereits ARD 5446/3/2003). Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Hochleistungsstreckengesetz, das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“, das BPGG, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das ArbVG und das AngG geändert werden und mit dem das Bahn-Betriebsverfassungsgesetz aufgehoben wird; BGBl I 2003/138, ausgegeben am 30.12.2003.