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Steuerbefreiung für Diplomaten

Lohnsteuer und AbgabenARD 5464/20/2004 Heft 5464 v. 13.1.2004

Gemäß § 6 Abs 1 Z 6 lit d UStG sind ab 2004 die Lieferungen von Kraftfahrzeugen und die Vermietung von Grundstücken an Vergütungsberechtigte iSd Internationalen Steuervergütungsgesetzes (IStVG; vor allem Diplomaten, Botschaften, Konsulate) von der Umsatzsteuer befreit (vgl. ARD 5395/2/2003). In Anknüpfung an diese Umsatzsteuerbefreiung gibt es ab 2004 für völkerrechtlich privilegierte Personen und Einrichtungen auch eine Steuerbefreiung von der Normverbrauchsabgabe beim Kauf und bei der Miete (Leasing) eines Kfz (§ 3 Z 4 lit c und lit d NoVAG).

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