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Förderung von Betriebsneugründungen und Betriebsübertragungen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5464/16/2004 Heft 5464 v. 13.1.2004

Zur Förderung der Neugründung von Betrieben bzw der Übertragung von Betrieben und Teilbetrieben werden auf Basis des NEUFÖG (BGBl I 1999/106, ARD 5035/2/99 und ARD 5043/5/99) bestimmte Abgaben, Gebühren und Beiträge nicht erhoben. In diesem Zusammenhang wurden soeben eine Änderung der Verordnung zum NEUFÖG sowie ein Erlass betreffend die Betriebsübertragung kundgemacht:

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