eigener Betriebsrat für Filialen
Falls ein Unternehmen eine weitere Arbeitsstätte einrichtet, so tritt oftmals die Frage auf, ob für diese „Filiale“ ein eigener Betriebsrat gewählt werden kann. Diese Frage ist aufgrund des Betriebsbegriffs und der Mindestanzahl an aktiv wahlberechtigten Arbeitnehmern zu klären.