Festsetzung des Entgelts, des Materialkostenersatzes und des Sperrgeldes für Hausbesorger in Oberösterreich ab 1. 1. 2004 (OÖ Hausbesorger-Entgeltverordnung 2004). Das monatliche Entgelt wird mit € 0,1855 je Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten und mit € 0,3346 je Quadratmeter Gehsteigfläche und das Sperrgeld mit € 2,6416 vor Mitternacht und € 3,0264 nach Mitternacht festgesetzt. Der Materialkostenersatz beträgt 15% des Entgelts. Verordnung des Landeshauptmannes; LGBl f. Oberösterreich 2003/145, 145. Stück, ausgegeben am 19.12.2003.