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Prüfung der landesgesetzlichen Rückzahlungssperren im Sinne des EuGH-Urteils zur Getränkesteuer

Lohnsteuer und AbgabenARD 5462/10/2003 Heft 5462 v. 30.12.2003

§ 185 Abs 3 Wr. AbgO - Aus dem zweiten Getränkesteuer-Urteil des EuGH ergibt sich für die landesrechtlichen Bereicherungsverbote der Grundsatz, dass einem Abgabepflichtigen die Erstattung der gemeinschaftsrechtswidrig erhobenen Getränkesteuer für alkoholische Getränke nur versagt werden kann, wenn die Abgabenbehörde nachweist, dass die Abgabenlast in vollem Umfang von einem anderen als dem Abgabepflichtigen getragen wurde und wenn die Erstattung an den Abgabepflichtigen zu dessen ungerechtfertigter Bereicherung führen würde. Selbst dann, wenn die tatsächliche (völlige oder teilweise) Abwälzung im Einzelfall feststeht, kann aber eine ungerechtfertigte Bereicherung nur insofern bejaht werden, als sie nicht durch einen wirtschaftlichen Schaden zufolge Absatzrückgangs zunichte gemacht worden ist.

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